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Info Kostenübernahme AUVA für Hepatitis Impferfolgskontrolle

Mit 01. 01. 2012 wurde das ENML in die Liste der Labore aufgenommen, die berechtigt sind, mit der AUVA direkt Hepatitis B – Impferfolgskontrollen (Titerbestimmungen) abzurechnen.

Dies gilt nur für die von der AUVA definierten Hochrisiko-Berufsgruppen!

Für die Kostenübernahme muss das vollständig ausgefüllte Formblatt „Immunitätsuntersuchung – Hepatitis B“ bei der AUVA eingereicht werden.


Dieses ist, gemeinsam mit der Blutprobe, ans Labor zu senden.

Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf der Website der AUVA unter folgendem Link:

AUVA-Portal

Bitte beachten Sie, dass die Hepatitis B Impftiter-Bestimmung (HBs-AKQU) der einzige direkt mit der AUVA abrechenbare Parameter ist.

Impftiter-Bestimmungen für Hepatitis A und HIV-Tests können nicht mit der AUVA abgerechnet werden.

 

Zuletzt geändert am: 27.06.2022